Verwendung von zahnfarbenen Kunststoffen in Essen in unserer Praxis!
Kunststoffe, im Fachjargon Komposits genannt, haben viele Vorteile. Sie ermöglichen z.B. eine sehr schonende, zahnhartsubstanzerhaltende Füllungstechnik, da wirklich nur die erkrankte kariöse Substanz entfernt wird. Diese “minimalinvasive” Vorgehensweise erfordert jedoch große Sorgfalt.
Spezielle Haftvermittler sorgen für eine chemische und mikromechanische Verankerung des Füllungsmaterials an Zahnschmelz und Dentin. Daher kann so klein wie möglich präpariert werden. Weiterhin steigert das „Verkleben“ der Füllung mit der Zahnsubstanz die Haltbarkeit. Auch das Risiko von Frakturen der Zahnhartsubstanzen wird gemindert. Amalgam & Co. „stecken“ nur im Zahn und halten ihn im Gegensatz zu einer Kompositfüllung nicht zusammen. Daher empfiehlt sich die Verwendung von Kompositen auch vor einer prothetischen Restauration, wie z. B. einer Krone. Abrieb- und Standfestigkeit der Füllungen werden durch Bestandteile wie z.B. Keramikpartikel gesteigert.
Auch im Bezug auf die Ästhetik bieten die modernen Kompositsysteme durch eine große Farbauswahl fast immer den richtigen Ton passend zu Ihrem Zahn. Ergänzend kann durch die Anwendung der Mehrschichttechnik mit mehreren Farben ein fast perfektes ästhetisches Ergebnis im Frontzahngebiet erreicht werden.
Kunststoffe bieten also große Vorteile, da eine Individualisierung der Füllung im Hinblick auf Ihre spezielle Zahnfarbe und –form in Kombination mit maximaler Schonung Ihrer Zahnsubstanz möglich ist und die Füllungen eine hohe Haltbarkeit aufweisen.
Die aufwendige Anfertigung von Kunststofffüllungen und die Verwendung von dafür geeigneten, modernen Materialien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dennoch haben Sie beim Bestehen einer medizinischen Notwendigkeit ein Anrecht auf die Übernahme der Kosten für eine Standardfüllung. Ihr Zahnarzt wird Ihnen die Anfertigung der Füllung privat berechnen und die Kosten, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, von der anfallenden Summe abhalten; Sie zahlen also nur die Differenz. Die Kosten variieren je nach Größe der Füllung.
Privatpatienten bekommen diese Füllungstechnik in der Regel erstattet.
Bei Anfertigung einer Füllung aus rein ästhetischen Gründen oder beim Wunsch nach einem Wechsel des Füllungsmaterials ohne medizinische Notwendigkeit wird weder eine gesetzliche, noch eine private Versicherung die Behandlung tragen. Dann muss der Patient die gesamte Behandlung, also auch Begleitleistungen wie z.B. die Betäubung, selbst tragen.