Gold und Keramik Zahnarzt Essen
Als Zahnfüllung lassen sich Keramik und Gold grundsätzlich nicht wie Amalgam verarbeiten.
Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Füllungsmaterialien, die direkt im Mund des Patienten verarbeitet werden können, müssen Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik vom Zahntechniker hergestellt werden. Dazu ist das Beschleifen des beschädigten Zahnes erforderlich. Ein Abdruck der erstellten Präparation wird angefertigt, nach dem der Zahntechniker die Einlagefüllung herstellen kann. Für die Übergangszeit wird der Patient mit einer provisorischen Füllung versorgt.
Goldinlays werden gegossen und mit einem Zement im Zahn fixiert. Keramikinlays werden aus einer keramischen Masse gepresst und gebrannt oder aus einem Keramikblock gefräst und müssen sehr aufwendig mit einem Kunststoffkleber in den Zahn eingeklebt werden.
Goldinlays sind ästhetisch gesehen sehr auffällig. Keramikinlays hingegen werden der vorhandenen Zahnfarbe angepasst.
Der Vorteil von Inlays besteht eindeutig in der sehr langen Lebensdauer, die noch deutlich über der von Kunststofffüllungen liegt und somit wiederum in der Schonung der Zahnsubstanz, denn je seltener eine Füllung ersetzt werden muss, umso weniger Zahnsubstanz geht verloren.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Verwendung von Inlays trifft der Zahnarzt Grundmann und Lang in Essen, zusammen mit dem Patienten. Hierbei ist Voraussetzung, dass die Zahnwände noch eine bestimmte Mindeststärke aufweisen. Der Zahn würde ansonsten bei Kaubewegungen durch die dadurch entstehenden Kräfte zerbrechen.
Als Nachteil von Inlays müssen die Kosten genannt werden. Anfertigung und Eingliederung sind aufwendig, zahntechnische Kosten entstehen und zusätzliche Schritte, wie z.B. Abdrücke müssen durchgeführt werden.
Die aufwendige Anfertigung von Inlays und die Verwendung von dafür geeigneten, modernen Materialien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Dennoch haben Sie beim Bestehen einer medizinischen Notwendigkeit ein Anrecht auf die Übernahme der Kosten für eine Standardfüllung. Ihr Zahnarzt wird Ihnen die Anfertigung der Inlays privat berechnen und die Kosten, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, von der anfallenden Summe abhalten; Sie zahlen also nur die Differenz. Die Kosten variieren je nach Größe der Füllung.
Privatpatienten bekommen Inlays in der Regel erstattet.
Bei Anfertigung einer Füllung aus rein ästhetischen Gründen oder beim Wunsch nach einem Wechsel des Füllungsmaterials ohne medizinische Notwendigkeit wird weder eine gesetzliche, noch eine private Versicherung die Behandlung tragen. Dann muss der Patient die gesamte Behandlung, also auch Begleitleistungen wie z.B. die Betäubung, selbst tragen.