Individualprophylaxe für Kinder und Erwachsene in Essen
Prophylaxe bedeutet Vorbeugung.
Wir möchten das Entstehen von Erkrankungen im Bereich der Zähne und des Zahnhalteapparates damit verhindern. Oder einen Zustand, der sich nach einer Behandlung oder einem Heilungsverlauf eingestellt hat, erhalten.
Patienten sind individuell. Genauso muss die Prophylaxe individuell auf einen Patienten abgestimmt werden.
Wir bestimmen Ihren individuellen Zustand und Ihre Risiken, optimieren Ihre Mundhygiene und beraten Sie, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Geschulte Prophylaxe-Assistentinnen zeigen Ihnen, wie und mit welchen Hilfsmitteln Sie Zähne und Zahnfleisch optimal pflegen und Erkrankungen vorbeugen können.
Die Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen wird durch den Gesetzgeber besonders gefördert. Der Mundhygienestatus wird bestimmt, es wird über Entstehung und Ursachen von Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches aufgeklärt, eine Mundhygieneberatung durchgeführt, Hilfsmittel wie geeignete Bürsten und Zahnpasten, Zahnseide und Zwischenraumbürstchen empfohlen und deren Anwendung geübt.
Die Zähne werden mit speziell abgestimmten Mitteln fluoridiert und versiegelt. Diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Kassen bei Kindern und Jugendlichen, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zwei Mal im Jahr (einmal pro Kalenderhalbjahr).
Der Leistungsumfang im privaten Bereich ist größer.
Wie häufig und in welchen Zeitabständen Prophylaxebehandlungen sinnvoll sind, hängt von Ihrem individuellen Befund und Ihrer eigenen Mitarbeit zu Hause ab. Meist genügen schon wenige Termine in unserer Praxis, bis Sie Ihr persönliches Zahnpflege-Programm so verinnerlicht haben, dass Sie es zu Hause problemlos umsetzen können.
Die Reinigung der Zähne wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur sehr begrenzt bezuschusst. Seit 2004 wird das Entfernen des Zahnsteines nur noch einmal im Kalenderjahr übernommen (dies gilt auch für Kinder!). Auf diese einzige Leistung begrenzt sich die Prophylaxe bei Erwachsenen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu kommt noch, daß beim Zahnsteinentfernen als Kassenleistung nur die harten Beläge entfernt werden. Plaque, also der bakterielle Biofilm, Ablagerungen durch Nikotin, Lebensmittel und Rauhigkeiten verbleiben auf den Zähnen. Auch die systematische Fluoridierung, die nach einer Reinigung sehr wirksam und sinnvoll ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei erwachsenen Patienten nicht übernommen.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) dagegen leistet all dies. Zahnbeläge und Biofilm werden vollständig entfernt, die Zähne werden anschließend poliert, um die Neuanlagerung von Belägen zu erschweren und fluoridiert, da die Wirksamkeit von Fluoriden auf einer gereinigten Oberfläche am größten ist.
Die Wirksamkeit regelmäßiger systematischer Zahnreinigungen zur Reduzierung des Karies- und Parodotitisrisikos ist bereits in den 70er Jahren des letzen Jahrhunderts in Studien nachgewiesen worden (z.B. P. Axelsson, J. Lindhe: Effect of controlled oral hygiene procedures on caries and periodontal disease in adults. In: Journal of Clinical Periodontology. 5, 1978, S. 133–151.)*
Dies zeigt sich auch darin, dass die professionelle Zahnreinigung im Jahr 2012 Einzug in den zahnmedizinischen Leistungskatalog der privaten Kassen (GOZ) gehalten hat; dort werden nur medizinisch sinnvolle und bewährte Behandlungsmethoden aufgenommen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Patienten, die regelmäßig Prophylaxesitzungen durchführen lassen, insgesamt deutlich weniger Behandlungsbedarf haben als die Patienten, die das nicht tun. Und das gilt für Kinder und Erwachsene.